Helmut Gräßner | Ihr Online-Versicherungsmakler aus Forstmehren
Info BU

Informationen zur Berufs­unfähig­keitsversicherung

 

Welche Unterschiede gibt es bei den Bedingungen?

 Die Bedingungen reichen von niedrigem Standard bis hin zu hochwertigen, kundenfreundlichen Bedingungswerken. Bei schlechten und mittelmäßigen Bedingungen bleiben im Schadenfall jede Menge Schlupflöcher um die Zahlung der BU-Rente zu verweigern.

Daher sollte auf jeden Fall ein hochwertiges Bedingungswerk gewählt werden.

Derzeit gibt es knapp 50 Tarife, die von den beiden führenden unabhängigen Bewertungsunternehmen Morgen & Morgen und Franke & Bornberg insgesamt die Bestnote erhalten.

Doch auch hier gibt es Unterschiede bezüglich einzelner Punkte (z.B. Berufsdefinition, Auslandsdeckung, Nachversicherungsgarantien, Regelungen im Straßenverkehr, Finanzstärke der Gesellschaft usw.). Hier hilft nur die persönliche Beratung, um die für Sie individuell passende Versicherung zu finden.

 Welche Durchführungswege gibt es?

 Grundsätzlich gibt es zum einen die Risikobasis, d.h. Sie zahlen Ihren Betrag, bei Berufs­unfähig­keit bekommen Sie die vereinbarte Rente, und wenn nichts passiert, bekommen Sie kein Geld zurück.

Zum anderen gibt es die Kombination mit ertragsbildenden Versicherungen, die unabhängig davon, ob eine Berufs­unfähig­keit eintritt, eine Kapitalleistung oder eine Rente zum Ablauf zahlen.

In Verbindung mit Kapitalbildung können Sie die BU-Rente mit einem privaten Vertrag, einer Basisrente (Rürup) oder einer betrieblichen Direktversicherung abschließen.

Wir empfehlen in erster Linie eine private Vorsorge auf Risikobasis oder einen Vertrag mit Kapitalbildung bei geringem Mehraufwand (ca. 20-30 € mtl.), was meist einer Rückzahlung der eingezahlten Beiträge entspricht.

Die Kombination mit Basisrente oder betrieblicher Versicherung macht nur in Ausnahmefällen Sinn (s. u. Besteuerung von BU-Renten).

 Welche Laufzeit macht Sinn?

 Grundsätzlich ist die Laufzeit frei wählbar. Angestellte und Mitglieder von Versorgungswerken (Tierärzte, Humanärzte, Steuerberater, Architekten usw.) sollten die BU-Rente mindestens bis zum vollendeten 62. Lebensjahr abschließen, da erst dann der vorzeitige Bezug von Altersrente möglich ist. So kann keine Lücke zwischen BU-Rente und Altersrente entstehen. Bei Selbständigen hängt es davon ab, zu welchem Alter die private Vorsorge ausreichend ist.

Sicherer, aber auch ca. 30% teurer ist der Abschluss bis 65 oder 67, da dann die volle Altersrente fließt. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine lebenslange BU-Rente abzuschließen, sofern die Berufs­unfähig­keit vor dem 50. Lebensjahr eintritt. Das ist die sicherste Variante.

 Wie hoch muss die monatliche BU-Rente abgeschlossen werden?

 Optimalerweise sollte das übliche Nettoeinkommen abgesichert werden.

Eine Untergrenze für die Einzelperson sehen wir bei 1.500 € monatlich, wenn man weiterhin eigene Miete, Nebenkosten und Lebenshaltung finanzieren und auch mal 2 Wochen Urlaub haben möchte. Natürlich kann man arbeitsunabhängige Einkünfte wie z.B. Zinserträge oder Mieteinnahmen entsprechend anrechnen.

Berücksichtigen muss man die Tatsache, das BU-Renten generell steuerpflichtig sind und das je nach Situation auch Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge fällig werden.

 Wie werden BU-Renten versteuert?

 Dies richtet sich nach dem Durchführungsweg.
Privater Vertrag:

Die BU-Rente wird nach dem sog. Ertragsanteil besteuert. Der Ertragsanteil richtet sich nach den Jahren vom Eintritt der Berufs­unfähig­keit bis zum Ende des Vertrages, bei 5/10/15/20 Jahren beträgt er 5/12/16/21 Prozent der gezahlten Rente.

Ein Rechenbeispiel: Ein Lediger und Kinderloser schließt 2009 mit 28 eine BU-Rente von 2.000 €  monatlich bis zum 65. Lebensjahr ab. Mit 40 wird er berufsunfähig. Da es bis Ende des Vertrages 20 und mehr Jahre sind, werden 21 % der BU-Rente von jährlich 24.000 € versteuert. Diese 5.040 € liegen unter dem Freibetrag von derzeit 7.664 € - daher werden keine Steuern fällig. Monatlich stehen volle 2.000 € zur Verfügung.

Basisrente:

BU-Renten im Rahmen einer Basisrente werden 2009 zu 58% versteuert. Mit jedem Jahr steigt der zu versteuernde Anteil um 2%, bis schließlich 100% versteuert werden.

Wie sieht dann das Rechenbeispiel von oben aus?

Bei Eintritt der Berufs­unfähig­keit liegt der besteuerte Anteil der 24.000 € BU-Rente bei 82 %, das sind 19.680 € und liegt über dem Freibetrag. Es werden  nach heutigem Stand 3.060 € Steuern abgezogen. Monatlich stehen nur noch 1.745 € zur Verfügung.

Geförderte betriebliche Versicherung:

BU-Renten aus geförderten betrieblichen Versicherungen werden immer zu 100% versteuert.

Im Rechenbeispiel von oben müssen 4.440 € Steuer gezahlt werden. Monatlich stehen nur 1.630 € zur Verfügung.

 Sind BU-Renten krankenversicherungspflichtig?

Das hängt von Ihrem Status ab.

Privat Versicherte zahlen trotz besserer medizinischer Versorgung nie Beiträge auf BU-Renten.

Bei angestellten gesetzlich Pflichtversicherten bleiben BU-Renten aus privatem Weg oder Basisrente beitragsfrei, für BU-Renten aus geförderten betrieblichen Versicherungen werden Kassenbeiträge fällig.

Bei freiwillig gesetzlich Versicherten (gut verdienende Angestellte, Selbständige, Freiberufler) werden alle BU-Renten plus sonstige Einkünfte oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

Im obigen Rechenbeispiel wären dies 286 € monatlich (Stand 2013).

 Wie kann ich meine BU-Rente inflationssicher machen?

 Für das, was Sie heute mit 1.000 € kaufen können, benötigen Sie in 10 Jahren bei 3% Inflation 1.344 €, in 20 Jahren 1.806 € und in 30  Jahren 2.427 €.

Deshalb empfehlen wir auf jeden Fall den Abschluss mit Dynamik. So steigt Ihre BU-Rente mit der Inflation ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Vergessen wird leider oft, das die Inflation nach Eintritt einer Berufs­unfähig­keit nicht aufhört. Deshalb sollte auf jeden Fall eine garantierte BU-Rentensteigerung für laufende BU-Renten vereinbart werden.