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Info Arbeitskraft

Merkblatt zur Absicherung der Arbeitskraft

 

Absicherung der Arbeitskraft wird häufig mit der Berufs­unfähig­keitsversicherung gleichgesetzt. Es gibt aber noch einige Ergänzungen oder Alternativen dazu. Daher im Folgenden weitergehende Informationen:

 

Berufs­unfähig­keitsversicherung

Diese Versicherung ist der wichtigste Baustein zur Absicherung der Arbeitskraft.
Sie leistet, die vereinbarte monatliche Berufs­unfähig­keitsrente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu 50% oder mehr nicht mehr ausgeübt werden kann,. Entscheidend ist ein hochwertiges und kundenfreundliches Bedingungswerk. Der Beitrag richtet sich nach ausgeübtem Beruf, Eintrittsalter, Dauer der Versicherung, Höhe der monatlichen Rente und Gesundheitszustand.

Sie kann für sich oder in Verbindung mit Alters­vorsorgetarifen abgeschlossen werden. Es gibt auch die Möglichkeit, sie in eine steuersparende Basisrente zu integrieren.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist zweifellos die wichtigste Form der Absicherung der Arbeitskraft.

 

Schwe­re Krank­hei­ten (Dread Desease)

Dem Namen entsprechend werden hier bis zu 46 schwere Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Krebs etc.) versichert. Bei Eintritt einer versicherten Erkrankung wird die abgeschlossene Versicherungssumme (z.B. 100.000 €) auf einmal ausgezahlt - unabhängig davon, ob ein Beruf ausgeübt wird oder nicht.

Der Sinn der Versicherung wird am Herzinfarkt leicht deutlich. Ein Infarkt führt selten zu einer Berufs­unfähig­keit, der Arzt rät aber immer dazu beruflich kürzer zu treten, um einen zweiten (oft tödlichen) Infarkt zu vermeiden. Dies muss man sich leisten können.

Daher ist diese Versicherung eine sehr gute Ergänzung zur Berufs­unfähig­keitsversicherung. Besonders wichtig ist sie bei leitenden Angestellten und Betriebsinhabern, da hier bei längerem Ausfall von Schlüsselpersonen hohe zusätzliche Kosten entstehen können.

 

Unfallbedingte Berufs­unfähig­keitsversicherung

Diese Form ist eine Teillösung, die bei besonders gefährdeten und somit teuren Berufen wie z.B. Dachdecker und Fliesenleger Sinn machen kann. Sie leistet nur, wenn die Berufs­unfähig­keit durch einen Unfall verursacht wurde.

 

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Deutlich günstiger als die Berufs­unfähig­keitsversicherung, leistet sie aber auch nur im schlimmsten Fall, wenn gar keine Berufstätigkeit mehr möglich ist. Kommt ebenfalls bei gefährdeten Berufen oder bei schon vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen in Frage.

 

Multirente

Diese Form verbindet in einer Police verschiedene Ursachen, die zu einer Rente führen: Unfallinvalidität von 50% oder mehr, dauerhafte Organschädigungen durch Krankheit oder Unfall, Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflege ab Stufe 1. Kommt ebenfalls bei gefährdeten Berufen oder bei schon vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen in Frage.

 

 

Grundfähigkeitsversicherung

Hier ist nicht der Beruf versichert, sondern die Absicherung betrifft Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören oder eine Kombination aus z.B. Gehen, Tragen, Greifen. Sind diese Grundfähigkeiten nicht mehr gegeben, wird eine monatliche Rente geleistet – unabhängig davon, ob noch ein Beruf ausgeübt wird oder nicht. Kommt ebenfalls bei gefährdeten Berufen oder bei schon vorhandenen gesundheitlichen Einschränkungen in Frage.

 

Unfall­ver­si­che­rung

Diese gehört ebenfalls zu einer umfassenden Arbeitskraftabsicherung. Eine körperliche Invalidität von z.B. 30% bringt erhebliche Beeinträchtigungen mit sich, führt aber meist nicht zu einer Berufs­unfähig­keit. Hier hilft die Kapitalzahlung aus der Unfall­ver­si­che­rung. Im Falle einer schweren Invalidität ergänzen sich beide Versicherungen, die Berufs­unfähig­keitsversicherung ersetzt den laufenden Verdienst, die Kapitalleistung ermöglicht notwendige Sofortmaßnahmen und stellt zusätzliches Kapital zur Verfügung, das ja mangels Erwerbstätigkeit anderweitig nicht mehr erwirtschaftet werden kann.

 

Krankentagegeldversicherung

Ist unbedingt notwendig für den Fall einer längeren Erkrankung, da hier die Berufs­unfähig­keits-versicherung nicht greift.

Selbständige sollten ein ausreichendes Tagegeld je nach Einkommenssituation ab dem 15. oder 22. Tag privat ver­sichern. Angestellte erhalten in der Regel 42 Tage Lohnfortzahlung, danach folgt das Krankengeld der Kranken­ver­si­che­rung. Bei gesetzlich Versicherten ist dies deutlich niedriger als das gewohnte Nettoeinkommen - die Lücke sollte durch eine private Ergänzung geschlossen werden.

 

Pflege­ver­si­che­rung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rungen decken nicht einmal die Hälfte des finanziellen Bedarfs. Wenn dann kein ausreichendes Vermögen oder arbeitsunabhängiges Zusatzeinkommen zur Verfügung steht, werden zunächst nahe Verwandte zur Kasse gebeten oder das Sozialamt muss einspringen.

Da Pflegebedürftigkeit nicht erst mit 65 Jahren oder später, sondern in vielen Fällen schon viel früher eintritt, sollte hier private Vorsorge betrieben werden.

 

Betriebs-/Praxisausfallversicherung

Sie istnur für Selbständige interessant. Über das Krankentagegeld lässt sich nur das entgangene Einkommen absichern. Fortlaufende Kosten (Miete, Personal etc.) müssen aber trotzdem weiter gezahlt werden – hier hilft die Ausfallversicherung.