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Patientenverf./Vorsorgevollmacht

PATIENTENVERFÜGUNG / VORSORGEVOLLMACHT / SORGERECHTSVERFÜGUNG

PATIENTENVERFÜGUNG

Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls sollten Sie rechtzeitig vorher bestimmen, was mit Ihnen medizinisch noch gemacht werden darf. Wer möchte schon leidend noch lange an Maschinen hängen?

VORSORGEVOLLMACHT

Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalles wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt, der fortan über Sie, Ihren Aufenthalt, Ihre medizinische Versorgung, Ihr Bankkonto, Ihr Vermögen und Ihre Post bestimmt. Ehefrau, Familie, Freunde stehen hilflos aussen vor. Möchten Sie nicht lieber festlegen, welche Vertrauensperson sich um Sie kümmert?

SORGERECHTSVERFÜGUNG

Sie haben minderjährige Kinder? Soll das Jugendamt im Falle des Todes der Eltern bestimmen, wer die Kinder erzieht? Oder soll das nicht lieber eine Person Ihres Vertrauens machen?

Im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung stehe ich Ihnen auch bei diesen sensiblen Punkten zur Verfügung. Über eine Kooperation biete ich Ihnen rechtssichere Dokumente, die automatisch aktualisiert werden, wenn sich Gesetze ändern. Die 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr jederzeit erreichbar sind. Und das zu fairen Konditionen. Sprechen Sie mich an!

Unter folgendem Link finden Sie einen TV-Mitschnitt, der nachdenklich macht:

www.daserste.de/unterhaltung/talk/menschen-bei-maischberger/sendung/entmuendigt-wenn-betreuung-zum-albtraum-wird100.html